Verspätungen und ausgefallene Flüge, die Insolvenz der Airline, eine Panne an der Sicherheitskontrolle – Leidtragend sind immer die Passagiere. Aber sie haben jedoch verschiedene Rechte aufgrund von der europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Airlines mit Sitz in der EU müssen sich an die Fluggast-Rechte halten, auch wenn der Flug nicht in der EU landet.
Seiteninhalt
Welche Möglichkeiten hat man, wenn ein Flug ausfällt
Konnten Sie der Corona-Pandemie wegen nicht fliegen und hat die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert, dann haben Sie Anspruch auf die Erstattung von den Ticketkosten. Dasselbe gilt ebenfalls für Tickets, die anfangs nicht stornierbar gewesen sind. Einen Gutschein kann man, musst man jedoch nicht annehmen.
Ist der Flug gestrichen, dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können sich den Ticketpreis von der Airline erstatten lassen.
- Sie lassen sich umbuchen und nehmen einen späteren Flug.
- Prüfen Sie, was Sie für einen neuen Flug zahlen würden und welche der genannten Varianten für Sie günstiger ist. Vielleicht finden Sie ein neues Angebot, das billiger ist als der ursprüngliche Flug. Dann ist es günstiger sich, von Ihrer Airline die Flugkosten erstatten zu verlassen und einen neuen Flug zu buchen. Wenn die anderen Flüge teuerer sind, nutzen Sie lieber das Alternativangebot Ihrer Fluglinie. Die Airline bucht dann ein neues Ticket für Sie direkt. Ansonsten sollten Sie sich das Einverständnis der Airline für eigenständiges Buchen geben lassen und zwar schriftlich, damit die Erstattung komplikationslos abläuft.
Sie haben Anspruch auf eine Verpflegung während der Wartezeit dem Flughafen
Haben Sie sich entschieden die alternative Beförderung zu akzeptieren, muss die Airline sich um Sie zu kümmern, während Sie warten. Sie erhalten am Flughafen Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke kostenlos. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zu zwei Telefonaten oder zwei Faxe bzw. E-Mails zu verschicken.
Startet der Alternativflug einen Tag später, dann muss die Fluggesellschaft für Übernachtung und Transfer aufkommen. Meist organisiert die Airline das Hotel und den Transfer selbst. Bietet man Ihnen nichts an, dann fragen Sie nach, was die Gesellschaft Ihnen erstattet, wenn Sie selbst einen Unterkunft buchen.
Es gibt Fristen, an die die Airline sich halten muss:
Der Zeitpunkt der Benachrichtigung Abflugalternative Ankunftalternative
7- 14 Wochen vor dem Abflug max. 2 Std. vorher max. 4 Std. später
> als 7 Tage vor Abflug max. 1 Std. früher max. 2 Std. später
laut Art. 5 Europäische Fluggastrechteverordnung.
Beachtet die Fluglinie den Rahmen, dann stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu. Wenn Sie nicht rechtzeitig benachrichtigt werden, muss die Fluggesellschaft zahlen. Das gilt auch, wenn Ihr Ersatzflug bei einer anderen Airline stattfindet und er später ankommt, als in der oben stehenden Tabelle angegeben ist. Die Fluggesellschaft, welche den Flug annullierte, kann nicht behaupten, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht in ihrem Verantwortungsbereich fällt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. X ZR 73/16).
Was wenn die Airline unkooperativ ist?
Wenn Sie Forderungen an eine Airline haben, das Unternehmen jedoch nicht zahlt, dann stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
a. Die Schlichtungsstelle SÖP
Wurden Ihre Forderungen von der Fluggesellschaft abgelehnt, können Sie sich an die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), wenden. Die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission haben sie anerkannt. 40 Fluggesellschaften sind an der Schlichtung mit beteiligt.
Bei ca. 90 % aller Beschwerden erzielte die Schlichtungsstelle eine Lösung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher und Fluggesellschaft sich in der Hälfte einigen. Steht einem Fluggast ein eindeutiger Anspruch auf Entschädigung zu, dann ist im Schlichtungsvorschlag der volle Betrag ausgewiesen, erklärt Heinz Klewe, der SÖP-Geschäftsführer. Die Schlichtungsstelle wird erst aktiv, nachdem Sie versucht haben, Ihr Problem mit Ihrer Fluggesellschaft zu klären. Für Geschäftsreisende ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig.
b. Die sofortige Entschädigung
Wenn Sie sich nicht selber mit dem Unternehmen herumärgern wollen, können Sie sich auch an ein Unternehmen wenden, das Ihnen das Geld sofort auf Ihr Konto überweist. Es geht in Vorleistung, behält aber den größeren Anteil der Entschädigung ein.
Diese Unternehmen prüfen erst die Erfolgsaussichten, um nach einer positiven Prüfung an Sie ein Angebot zu schicken. Durch die Annahme verkaufen Sie sozusagen Ihre Rechte und erhalten innerhalb von 48 Stunden das Geld.
c. Inkasso-Dienstleister einschalten
Einige Unternehmen versuchen Ihre Ansprüche in einer Art Inkasso durchzusetzen. Solche Firmen ziehen, wenn nötig auch vor Gericht. Dafür erhalten Sie eine Provision von bis zu 35 Prozent. Es dauert sehr lange bis Sie Ihr Geld erhalten.
Fazit
Als Kunde einer Airline hat man Rechte. Bei Flugausfällen bekommt man meist eine Alternative angeboten oder man erhält sein Geld zurück. Es gibt auch mehrere Möglichkeiten seine Rechte durchzusetzen, wenn die Arline nicht zahlen will! Setzen Sie also unbedingt Ihre Rechte durch!